Gilt Anleinpflicht auch für alte Hunde?

Frage von Bully: Gilt Anleinpflicht auch für alte Hunde?
Meine kleine Hündin,ist fast blind und taub,17 Jahre und hat kaum noch Zähne.Sie ist 20cm hoch.Sie brauchte in ihren Leben,noch nie eine Leine.Ich habe zwar den Hundeführerschein,aber habe sie dann immer angeleint,wo es nicht erlaubt war,Hunde frei laufen zu lassen.Sie hat es nie verstanden,daß sie auf einmal angeleint wird.Jetzt,höre ich öfter,daß alte gebrechliche Hunde,nicht angeleint werden müssen,was angeblich auch für Welpen gilt.Kann nur nichts im Internet finden,was mich überzeugt,daß es wirklich so ist.Weiß jemand,was wirklich stimmt?

Beste Antwort:

Answer by carolus
Für alle Hunde.

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6 Kommentare bisher

  1. Jan H am 20.11.2011

    Wie gerne würde ich Dir sagen das keine Anleinpflicht für alte Hunde
    besteht, doch leider muss jeder Hund egal wie alt dort wo die Anleinpflicht
    besteht. Du kannst ja mal versuchen die Hunde immer frei Laufen zu lassen, doch wenn Du Pech hast kann es dann dazu führen das Du erstens für jedesmal Freilaufen lassen 40 € bezahlen musst oder Du
    riskierst sogar das die Hunde ins Tierheim kommen und du hinter “Schwedische Gardienen” wanderst.

  2. Andrea M am 20.11.2011

    Hallo Nina

    Es heißt immer das die Anleinpflicht in ganz @De gilt. Aber ich habe nun mitbekommen das es von Stadt zu Stadt, Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Es kommt drauf an was in der sogenannten Gemeindesatzung steht.
    Also, ich hänge unseren Hund nur dann an wenn wir im Straßenverkehr unterwegs sind ( außerhalb der Ortschaft und an stark befahrenen Straßen) weil das Risiko von Unfällen minimiert wird. Wenn ich andere Hund sehe, fühle ich mich wohler wenn ich meinen Hund an der Leine habe ( zu seinen eigenen Schutz).
    Ich würde an Deiner Stelle bei der Gemeinde oder beim Ordnungsamt anrufen, die können mit Sicherheit über die jeweilige Gemeindesatzung auskunft geben.

    Gruß Andrea

  3. gebrauchsmaler am 20.11.2011

    Die Leinenpflicht gilt für ALLE Hunde und in Allen Städten und ALLEN Wäldern , Schutzgebieten , u.s.w.
    Ein Vergehen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kostet bei mir im Ort 25,- € in anderen Städten auch bis 50,- €. Im Wiederholungsfall ein Strafverfahren.

    @ Andrea M es ist Richtig das das in der Gemeinde- / Stadtordnung einer jeden Stadt geregelt ist.
    Es gibt aber KEINE Stadt in Deutschland wo es Erlaubt währe (ausgenommen als Hundeplatz Beschielderte Flächen). Was Wälder und Schutzgebiete angeht ist es im Landschaftschutzgesetz geregelt.

    Erfragen kann man es im jedem Rathaus/Ordnungsamt.

    Aber Abgesehen das es diese Gesetze gibt, sollte auch auf Mitmenschen (hilflose Personen, Mütter mit Kindern, Jogger, Radfahrer, u.s.w.) rücksicht genommen werden. Die können nicht sehen ob der Hund harmlos (“Er will doch nur Spielen”) oder aggressiv ist.
    Zumal 9 von 10 Hunden nicht ZUVERLÄSSIG auf Kommandos höhren !!!

  4. just_me am 20.11.2011

    Wo willst du die Grenze Welpe /Junghund/ erwachsener Hund/ alter Hund ziehen?

    Wenn es so ein Gesetz gäbe, würde sich jeder dieses Gesetz drehen und wenden wie er es gerne hätte.

    Leinenpflicht gilt für alle Hunde!

  5. Iris am 20.11.2011

    Jaaaaaaaaaa, eigentlich gitl die Anleinpflicht für alle Hunde, egal in welchem Alter.

    Gerade bei alten Hunden, die nicht mehr so gut hören und jungen Hunden, die noch nicht so gut hören, wäre für mich schon alleine aus Sicherheitsgründen völlig normal, diese an die Leine zu nehmen.

    In unserer Gemeinde sagt kein Mensch, noch nicht mal der Jäger was, wenn der Hund nicht angeleint ist, VORAUSGESTZT der Hund steht im Einflussbereich des Halters.

    Ist dies nicht der Fall und das gilt für 85 % der Hunde, dass sie NICHT im Einflussbereich stehen, ist sowohl unser Jäger, als auch die Gemeinde rigeros.

    Soll heißen, wenn was passiert, sind IMMER die Halter schuld.

    Im Nachbarort ist explizit ausgeschrieben, dass Alleinpflicht besteht und wird jemand erwischt mit freilaufenden Hund, hagelt es eine satte Strafgebühr.

    Aber egal, entweder du läßt deinen alten Hund dort laufen, wo er wirklich niemanden gefährden kann, auch keine Kinder oder im Straßenverkehr, dann ist es für mich ok.
    Ansonsten – Leine.

    Und das dein Hund sich jetzt sträubt, ist bezeichnend, dass du dies mit ihm vielleicht mal gelernt hast, aber es nicht weiter durchgezogen hast.

    Außerdem solltest du bei dem sogenannten Hundeführerschein gelernt haben, dass die Aussage, Welpen und alte Hunde ohne Leine sei erlaubt, nicht stimmen kann.

  6. Strassenhund am 20.11.2011

    Einen 17 Jahre alten Hund, der fast Blind und Taub ist,
    willst du ohne Leine laufenlassen ?
    Warum ?
    Willst du ihn umbringen ?

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